Registrierung nach § 9 Verpackungsgesetz

SOFTLINE-Schaum GmbH & Co. KG wird ab 01.01.2019 als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen mit den in der Anlage aufgeführten Registrierungsdaten unter der Registrierungsnummer DE3264379244215 registriert.

Gründe

SOFTLINE-Schaum GmbH & Co. KG stellte als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen am 01.01.2019 bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (Zentrale Stelle) einen Antrag auf Registrierung mit den in der Anlage aufgeführten Angaben.

  • Der Hersteller gab in seinem Antrag die Erklärung ab, dass er seine Rücknahmepflichten durch Beteiligung an einem oder mehreren Systemen oder durch eine oder mehrere Branchenlösungen erfüllt, § 9 Absatz 2 Nummer 5 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG).
  • Der Hersteller gab in seinem Antrag die Erklärung ab, dass die in der Anlage aufgeführten Angaben der Wahrheit entsprechen, § 9 Absatz 2 Nummer 6 VerpackG.
  • Die Zentrale Stelle ist zur Entscheidung über den Registrierungsantrag zuständig, § 26 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Nummer 1 VerpackG.
  • Die Zentrale Stelle registriert SOFTLINE-Schaum GmbH & Co. KG als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen antragsgemäß, § 9 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 VerpackG.

Die Registrierungsnummer gemäß § 9 Absatz 3 Satz 2 VerpackG ergibt sich aus dem Tenor dieses Bescheides.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, Osnabrück, erhoben werden. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei der Widerspruchsbehörde (Umweltbundesamt, DessauRoßlau) gewahrt.

Stiftung Zentrale Stelle
Verpackungsregister
gez. Gunda Rachut
Vorstand

Allgemeine Hinweise

Ihr Unternehmen wird gemäß § 9 Absatz 4 Satz 1 VerpackG als registrierter Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen mit den Angaben Unternehmensname, Anschrift und Kontaktdaten sowie den Markennamen gemäß der Anlage zu diesem Bescheid, der mit diesem Bescheid vergebenen Registrierungsnummer und dem Registrierungsdatum auf der Internetseite der Zentralen Stelle veröffentlicht. Ebenfalls veröffentlicht wird das Marktaustrittsdatum bezogen auf Markennamen oder Ihr Unternehmen, soweit Sie es angegeben haben.

Ihr Unternehmen ist nach § 9 Absatz 1 Satz 2 VerpackG verpflichtet, der Zentralen Stelle Änderungen der in der Anlage zu diesem Bescheid aufgeführten Registrierungsdaten sowie die dauerhafte Aufgabe der Herstellertätigkeit unverzüglich mitzuteilen. Änderungen Ihrer Registrierungsdaten zu den Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, soweit angegeben), dem Verantwortlichen (Anrede, Akademischer Titel, soweit angegeben, Vorname, Nachname) und der Nationalen Kennnummer des Herstellers (HR/Gewerbeschein, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum, HR-Nr./Az. Gewerbeschein, soweit angegeben) werden Ihnen nach erfolgreicher Eingabe über die Benutzeroberfläche im Verpackungsregister LUCID bestätigt. Sie erhalten hierüber keine gesonderte Mitteilung.

Änderungen zu Unternehmensname, Anschrift (Straße und Hausnummer, PLZ, Ort, Land) oder Europäischer oder Nationaler Steuernummer (USt-ID, Steuernummer) werden Ihnen nach erfolgreicher Eingabe im Verpackungsregister LUCID durch einen Änderungsbescheid bestätigt.

Änderungen der Markennamen werden Ihnen nach erfolgreicher Eingabe im Verpackungsregister LUCID durch gesonderten Änderungsbescheid bestätigt.

Wenn Ihr Unternehmen als Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert ist, darf es und dürfen weitere Vertreiber die von Ihrem Unternehmen vertriebenen systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nicht in Verkehr bringen. Die nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Registrierung/Mitteilung von Änderungen der Registrierungsangaben verwirklicht außerdem einen Bußgeldtatbestand. Dieser Verwaltungsakt wurde mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage gefertigt und ist ohne Unterschrift gültig.

Berufs- und Funktionsbezeichnungen werden aus Gründen der besseren Lesbarkeit stets in der maskulinen Form verwendet. Die Bezeichnungen umfassen jedoch jeweils Personen- und Funktionsbezeichnungen jeglichen Geschlechts gleichermaßen. Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten nach dem VerpackG finden Sie unter www.verpackungsregister.org.

Anlage zum Bescheid mit dem Geschäftszeichen 353101/3264379244215.HR.19#0001 vom 01.01.2019

Unsere Registrierungsdaten:

Unternehmensname: SOFTLINE-Schaum GmbH & Co. KG

Anschrift und Kontaktdaten:
Lebbiner Weg 1
15859 Storkow (Mark)
Deutschland

rene.krause@softline-schaum.de
Tel. Nr.: +49 033678 40770
Fax-Nr.: +49 033678 407729

Verantwortlicher: Herr René Krause

Umsatzsteuer-ID des Herstellers: DE202767024
Nationale Kennnummer des Herstellers: (DE) Handelsregisternummer
1431 FF, Amtsgericht Frankfurt/Oder

Markenname(n), unter denen der Hersteller seine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Verkehr bringt: SHP – Softline Health Products, SOFTLINE-Schaum GmbH & Co. KG